Kann ich meinen bisherigen Stromanbieter mit einem intelligenten Messsystem von BlueMetering weiterhin nutzen oder muss ich hier etwas beachten?

Hier ändert sich für Sie nichts. Der Wechsel des Messsystems bzw. des Messstellenbetreibers hat keinen Einfluss auf den Stromanbieter.

Allerdings werden künftig die Kosten des Messstellenbetriebs nach dem Wechsel zur BlueMetering nicht mehr in der Stromrechnung mit abgerechnet, sondern Sie erhalten hierzu separat eine Rechnung von BlueMetering für den Messstellenbetrieb.

Ansprechpartner
Andreas Leipold
Leiter Produkt- und Kundenmanagement
Daten­schutz­ein­stellungen

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