Bei den Mieterstrommodellen geht es im Kern darum, Strom lokal zu erzeugen. Die Nutzung des selbst erzeugten Stroms erfolgt direkt im Gebäude oder Nebenanlagen in unmittelbarer räumlicher Zusammenhang durch den Mieter. Es wird dabei zwischen geförderten und nicht-geförderten Mieterstromvarianten unterschieden.
Mieterstromanlagen werden über den Mieterstromzuschlag gefördert. Die Höhe des Mieterstromzuschlags wurde im EEG 2023 neu festgelegt:
Der Mieterstromzuschlag ist deutlich niedriger als die Einspeisevergütung, denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.
Durch Mieterstrom können Vermieter und Mieter gleichermaßen profitieren: