Der Referentenentwurf des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) unter dem Titel „Neustart zur Digitalisierung der Energiewende“ ist Anfang Dezember vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht worden. Der Entwurf soll den Weg für die Digitalisierung des Energiesystems deutlich beschleunigen und die Netzbetreiber an den Kosten des Rollouts beteiligen.
Dabei ergeben sich eine ganze Reihe von Vorteilen, die zum einen den Rollout deutlich beschleunigen sollen und zum anderen das intelligente Messsystem deutlich attraktiver für Anschlussnutzer machen soll.
Vereinfachung der sicheren Lieferkette (SiLKE)
Flexibler Rollout, d. h. die Funktionsfähigkeit der verbauten Hardware kann auch später durch Software-Updates sichergestellt werden.
Beteiligen der Netzbetreiber an den Kosten eines intelligenten Messsystems, dadurch deutliche Entlastung der Anschlussnutzer
Auch wurde der Rolloutplan beschleunigt mit einem verpflichtenden Rollout ab 2025 für Kundengruppen, die unter den Pflichteinbau fallen. Feste Ausbauziele sind gesetzlich definiert und bis Ende 2032 muss der Rollout komplett abgeschlossen sein. Für größere Verbraucher, mit Verbräuchen > 100.000 kWh/a und Erzeugern mit einer Anschlussleistung > 100 kWp beginnt der Pflichtrollout zwar erst 2028, muss aber dennoch bis Ende 2032 komplett abgeschlossen sein.
Künftig unterscheidet das MsbG nicht nur nach Standard- und Zusatzdienstleistungen, sondern unterteilt die Zusatzdienstleistungen in verpflichtende und optionale Zusatzdienstleistungen. Zudem wurden neue POGs definiert. Diese gelten für grundzuständige Messstellenbetreiber. Das Messentgelt für Anschlussnutzer wird durch Kostenbeteiligung der Netzbetreiber dabei deutlich abgesenkt und das intelligente Messsystem damit noch einmal deutlich attraktiver. Auch die geplante Vereinfachung der sicheren Lieferkette soll zur Steigerung der Kosteneffizienz beitragen.