Was ist Mieterstrom?

Bei den Mieterstrommodellen geht es im Kern darum, Strom lokal zu erzeugen. Die Nutzung des selbst erzeugten Stroms erfolgt direkt im Gebäude oder Nebenanlagen in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang durch den Mieter. Es wird dabei zwischen geförderten und nicht-geförderten Mieterstromvarianten unterschieden.

Bedingungen für Mieterstrom​

Welche Voraussetzungen gelten für die geförderte Mieterstrom-Variante?

· Gefördert werden nur PV-Anlagen als Stromerzeugungsanlagen.​

· Energie muss an Letztverbraucher im Gebäude oder Quartier geliefert werden.​

· Bei Mischimmobilien müssen mindestens 40 % der Gebäudefläche zum Wohnen genutzt werden.​

· Der Betreiber ist verpflichtet, die vollständige Strommenge (Mieterstrom + Reststrommenge) zur Verfü­gung zu stellen.

Welche Fördermöglichkeiten für Mieterstrom gibt es?

Mieterstromanlagen werden über den Mieterstromzuschlag gefördert. Die Höhe des Mieterstromzuschlags wurde im EEG 2023 neu festgelegt:​

  • neue Anlagen bis 10 kW bei 2,94 ct/kWh,​
  • neue Anlagen bis 40 kW bei 2,73 ct/kWh,​
  • neue Anlagen bis 100 kW bei 1,84 ct/kWh.​

Der Mieterstromzuschlag ist deutlich niedriger als die Einspeisevergü­tung, denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.

Welche weiteren nicht-geförderten Mieterstrom-Varianten existieren?

· Neben der PV-Anlage können auch KWK-Anlagen oder BHKW-Anlagen als Stromerzeugungsanlage betrieben werden.​

· Die Preisgestaltung unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften.​

· Die Reststrommenge muss nicht durch den Mieterstrom-Anbieter geliefert werden.

Was ist bei dem Betreiben einer Mieterstrom-Anlage noch zu beachten?

· Bei geförderten Mieterstrom-Anlagen ist die Reststrommenge durch den Mieterstromanbieter zu liefern.​

· Mieterstromzuschlag bei geförderten Mieterstrom-Anlagen wird nur auf die Stromm­enge gezahlt, die an Dritte geliefert wurde, nicht für durch den Anlagenbetreiber verbrauchten Strom.​

· Es gilt grundsätzlich das Recht zur freien Wahl des Energieversorgers (diskriminierungsfreie Stromlieferantenwechsel).

Welche Vorteile hat der Einsatz von Mieterstrom?

Durch Mieterstrom können Vermieter und Mieter gleichermaßen profitieren:​

  • Vorteile für den Eigentümer: Er kann mit einer Mieterstrom-Photovoltaik-Anlage den Wert seiner Immobilie steigern, die Nebenkosten senken und einen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten. ​
  • Vorteile für den Mieter: Der Strompreis für den Mietertrom liegt dauerhaft mindestens zehn Prozent unter dem Tarif des Grundversorgers.​

Welche Möglichkeiten zum Betreiben einer Mieterstrom-Anlage existieren?

· Enabling-Modell: In diesem Modell finanziert und betreibt der Eigentümer selbst die Stromerzeugungsanlagen.​

· Contracting-Modell: In diesem Modell finanziert und betreibt ein externer Dienstleister (ein sogenannter Contractor) die Stromerzeugungsanlage.​

· Tochterunternehmens-Modell: Ein Wohnungsunternehmen vermietet die Photovoltaik-Anlage an seine Tochtergesellschaft und erhält hierfür eine Vergü­tung. Das Tochterunternehmen betreibt die Photovoltaik-Anlage.

Kategorie: Allgemein
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