Bedingungen für Mieterstrom
Welche Voraussetzungen gelten für die geförderte Mieterstrom-Variante?
· Gefördert werden nur PV-Anlagen als Stromerzeugungsanlagen.
· Energie muss an Letztverbraucher im Gebäude oder Quartier geliefert werden.
· Bei Mischimmobilien müssen mindestens 40 % der Gebäudefläche zum Wohnen genutzt werden.
· Der Betreiber ist verpflichtet, die vollständige Strommenge (Mieterstrom + Reststrommenge) zur Verfügung zu stellen.
Welche Fördermöglichkeiten für Mieterstrom gibt es?
Mieterstromanlagen werden über den Mieterstromzuschlag gefördert. Die Höhe des Mieterstromzuschlags wurde im EEG 2023 neu festgelegt:
Der Mieterstromzuschlag ist deutlich niedriger als die Einspeisevergütung, denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.
Welche weiteren nicht-geförderten Mieterstrom-Varianten existieren?
· Neben der PV-Anlage können auch KWK-Anlagen oder BHKW-Anlagen als Stromerzeugungsanlage betrieben werden.
· Die Preisgestaltung unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften.
· Die Reststrommenge muss nicht durch den Mieterstrom-Anbieter geliefert werden.
Was ist bei dem Betreiben einer Mieterstrom-Anlage noch zu beachten?
· Bei geförderten Mieterstrom-Anlagen ist die Reststrommenge durch den Mieterstromanbieter zu liefern.
· Mieterstromzuschlag bei geförderten Mieterstrom-Anlagen wird nur auf die Strommenge gezahlt, die an Dritte geliefert wurde, nicht für durch den Anlagenbetreiber verbrauchten Strom.
· Es gilt grundsätzlich das Recht zur freien Wahl des Energieversorgers (diskriminierungsfreie Stromlieferantenwechsel).
Welche Vorteile hat der Einsatz von Mieterstrom?
Durch Mieterstrom können Vermieter und Mieter gleichermaßen profitieren:
Welche Möglichkeiten zum Betreiben einer Mieterstrom-Anlage existieren?
· Enabling-Modell: In diesem Modell finanziert und betreibt der Eigentümer selbst die Stromerzeugungsanlagen.
· Contracting-Modell: In diesem Modell finanziert und betreibt ein externer Dienstleister (ein sogenannter Contractor) die Stromerzeugungsanlage.
· Tochterunternehmens-Modell: Ein Wohnungsunternehmen vermietet die Photovoltaik-Anlage an seine Tochtergesellschaft und erhält hierfür eine Vergütung. Das Tochterunternehmen betreibt die Photovoltaik-Anlage.